KFZ Gutachter Lüneburg
Das KFZ Kurzgutachten und Kostenvoranschlag
Wir erklären Ihnen ausführlich das Thema KFZ-Kurzgutachten und den Unterschied zum Kostenvoranschlag. Wann sollte die eine Variante und wann sollte die andere Variante in Auftrag gegeben werden.
KFZ-Kurzgutachten
Ein Kostenvorschlag oder ein Kurzgutachten sollte immer dann in Auftrag gegeben werden, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.
Wir empfehlen lieber ein Kurzgutachten, als einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Damit sind Sie auf der sichereren Seite!
Wenn Sie ein KFZ-Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag benötigen, rufen Sie uns an, oder kontaktieren Sie uns über unser Schadenformular weiter unten.
Das sollten Sie beachten
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass Sie Ihr Fahrzeug für eine KFZ-Kurzgutachtenerstellung oder Anfertigung eines Kostenvoranschlages besonders vorbereiten. Ihr Fahrzeug insbesondere der Innenraum, sowie der Schadenbereich sollte jedoch gut zugänglich sein.
Was beinhaltet ein KFZ-Kurzgutachten?
Das Kurzgutachten beachtet mehr Aspekte als ein Kostenvoranschlag. Dazu zählen Verkehrstauglichkeit, Serien- sowie Sonderausstattung und Risiken hinsichtlich der Reparaturausweitung.
Unsere Leistung bei einem Kurzgutachten:
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- Fotodokumentation
- Aspekte der Verkehrstauglichkeit
- Serien- sowie Sonderausstattung des KFZ
- Risikobewertung bezüglich einer Reparaturausweitung
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvorschlag ist die günstige Variante zum KFZ-Gutachten. Er ist schneller und leichter anzufertigen, daher auch kostengünstiger. Er entspricht jedoch lediglich einer Vorkalkulation.
Die Wertgrenze bei einem Bagatellschaden liegt bei ca. 750 € – 1000 €.
Falls Sie nicht einschätzen können, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, fragen Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Noch Fragen?
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