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KFZ Gutachter Lüneburg

Wie läuft die KFZ Gutachtenerstellung ab?

Wir erklären Ihnen ausführlich alles zum Thema, KFZ-Gutachtenerstellung. Was müssen Sie beachten, welche Mitwirkung ist von Ihnen gefordert und wieviel Zeit nimmt eine Gutachtenerstellung in Anspruch?

Ablauf der Gutachtenerstellung

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Schritt 1

Beauftragen Sie einen unserer KFZ-Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Schadenformular, um einen Termin für die Schadenaufnahme zu vereinbaren.

Je nachdem wie groß der Schaden ist, wird der Begutachtungstermin bei uns in der Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort stattfinden. 

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Schritt 2

Zunächst müssen Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen, um uns mit der Begutachtung Ihres KFZ zu beauftragen.

Danach wird unser Gutachter Ihr Fahrzeug vollumfänglich prüfen und Sie zu dem Unfallhergang befragen. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an unseren Gutachter wenden.

Bei der anschließenden Lichtbilddokumentation wird der Gesamtzustand, sowie der Schadenbereich aus verschiedenen Blickwinkeln des Fahrzeuges festgehalten.

Falls bei der Schadenaufnahme Schäden an verschraubten Anbauteilen (bspw. unter dem Stoßfänger) festgestellt werden, wird unser Gutachter Sie darüber informieren, dass diese Teile zu demontieren sind, damit eine vollständige Schadenaufnahme ermöglicht werden kann.

Unser Mechaniker vor Ort kann innerhalb weniger Minuten die entsprechenden Bauteile demontieren, damit unser Gutachter den Schaden aufnehmen kann. Selbstverständlich wird das demontierte Bauteil im Anschluss wieder angebracht.

Wenn Unfallspuren an der Achse zu finden sind, wird Ihr Fahrzeug mit Hilfe modernster Technologien vermessen.

Am Ender der vollständigen Schadenaufnahme wird unser Gutachter Ihnen den vollumfänglichen Schaden an Ihrem Fahrzeug erläutern. Sie werden darauf hingewiesen, was instandgesetzt, ausgetauscht oder lackiert werden muss.

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Schritt 3

Im Anschluss an die Begutachtung wird unser Sachverständiger ein Gutachten erstellen.

Im ersten Schritt wird unser Gutachter Bilder auswählen, auf denen die Beschädigungen besonders gut zu erkennen sind. Alle Schadenstellen werden darauf markiert. Im Anschluss wird unser Gutachter den Wiederbeschaffungswert kalkulieren.

Wenn der Schaden die 50% Regelung überschreitet, wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges ermittelt.

Wenn alle Werte bestimmt sind, erstellt unser Gutachter alle nötigen Beitexte und fertigt das komplette Gutachten an.

Die Erstellung eines Gutachtens dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.

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Schritt 4

Das fertige Gutachten wird sowohl an Sie als unseren Auftraggeber und ggf. an Ihren Rechtsanwalt, als auch an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschickt.

Sie werden jedoch bereits vorab telefonisch über das Ergebnis informiert und über die weitere Abwicklung beraten.

WIR BEGLEITEN SIE BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN ABWICKLUNG IHRES SCHADENS.

Das heißt, Sie werden während der gesamten Schadenabwicklung und Regulierung durch die Versicherung nicht von uns allein gelassen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Sollte es zu Kürzungen durch die Versicherung kommen, erstellen wir für Sie eine professionelle Stellungnahme, damit Sie die volle Schadenssumme erhalten.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Reparatur im Anschluss noch einmal von uns überprüfen zu lassen.

 

 

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